Betreutes Wohnen | Ex + Job -Integrationsfirma in Wunstorf
   
   
   
       
 
   
   
   
Soziale Dienste
 

Kosten der Betreuung

Die Höhe der entstehenden Kosten für die
Betreuungsleistung richtet sich nach der
notwendigen Intensität.


Falls kein eigenes oder nur geringes Ein-kommen vorhanden ist, werden die Kosten in
der Regel vom örtlichen zuständigen Sozial-
amt übernommen. Dieses prüft anhand eines
notwendigen Antrages auf Eingliede-rungshilfe
nach §§53/54 SGB XII die wirtschaftlichen
Verhältnisse und behält sich eine Aufforde-
rung zur Kostenbeteiligung (bei Überschreiten
der gültigen Einkommensgrenze oder
vorhandenem Vermögen) vor.
 
Konkrete Fragestellungen hierzu können bezugnehmend auf den Einzelfall
geklärt werden.

 
 
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