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| Voraussetzungen
für das Ambulant Betreute Wohnen |
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- Das Vorliegen
einer wesentlich seelischen Behinderung
im Sinne des
§§ 53/54 SGB XII (hierzu ist eine
fachärztliche
Begutachtung notwendig)
- Einsicht
zur Mitarbeit im Rahmen des Betreuungsangebotes
- Volljährigkeit
- Ausreichende
Selbständigkeit zur Grundversorgung
- Bei gleichzeitiger
Suchterkrankung erfolgt eine Einzelfallentscheidung
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