Betreutes Wohnen | Ex + Job -Integrationsfirma in Wunstorf
   
   
   
       
 
   
   
   
Soziale Dienste
 
Voraussetzungen für das Ambulant Betreute Wohnen
 
  • Das Vorliegen einer wesentlich seelischen Behinderung im Sinne des
    §§ 53/54 SGB XII (hierzu ist eine fachärztliche Begutachtung notwendig)
  • Einsicht zur Mitarbeit im Rahmen des Betreuungsangebotes
  • Volljährigkeit
  • Ausreichende Selbständigkeit zur Grundversorgung
  • Bei gleichzeitiger Suchterkrankung erfolgt eine Einzelfallentscheidung
 
 
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