Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten dazu verpflichtet, einen Hinweisgeberkanal zu implementieren, über den Mitarbeiter*innen die Möglichkeit erhalten sollen, auf eventuelle Gesetzesverstöße innerhalb ihres Unternehmens aufmerksam zu machen.
 

Das Hinweisgebersystem dient dazu ungesetzliches, unmoralisches oder unlauteres Verhalten anonym melden zu können.
 

Auch Ex & Job ist hierzu verpflichtet und hat eine solche Meldestelle für sie unter folgendem Link eingerichtet: 

Hinweisgebersystem von Ex & Job Soziale Dienstleistungen e.V. und Ex und Job Freizeit und Arbeit GmbH