Integrationsfachdienst Wunstorf

Kontakt:

Ex&Job Arbeit und Freizeit GmbH
Integrationsfachdienst Wunstorf
Hindenburgstraße 29b
31515 Wunstorf

05031 9553-0
ifd(at)exundjob.de

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Das Team:

ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH:
Wunstorf, Wennigsen, Gehrden und den Landkreis Hameln-Pyrmont

Maxi Feyer
05031 9553-44
maxi.feyer(at)exundjob.de

ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH:
Neustadt, Barsinghausen, Nienburg und Teile des Landkreises Schaumburg (Bückeburg, Obernkirchen, Rinteln)

Ulrike Heinemann
05031 9553-25
ulrike.heinemann(at)exundjob.de

ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH:
Ronnenberg, Empelde, Teile des Landkreise Schaumburg (Bad Nenndorf, Stadthagen, Rodenberg)

Meike Hellmuth
05031 9553-18
meike.hellmuth(at)exundjob.de

ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH:
Garbsen, Seelze und den Landkreis Nienburg

Jannes Knoop
05031 9553-15
jannes.knoop(at)exundjob.de

 

ANSPRECHPERSON
FÜR BUDGET FÜR ARBEIT

Tom Bartneck
0160 96325041
tom.bartneck(at)exundjob.de

Tom Bartneck ist für das Budget für Arbeit zuständig und betreut alle Gebiete des IFD Wunstorf.

Unser professionelles Team besteht aus diplomierten Sozialpädagogen:innen, Sozialarbeitern:innen und einer Sozialwissenschaftlerin. Gern können Sie uns bei Fragen zu folgenden Themen kontaktieren:

  • beruflicher Wiedereinstieg an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung,
  • bei Konflikten mit Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten,
  • bei Fehlzeiten und Störungen des Betriebsfriedens,
  • bei Veränderung der Leistungsfähigkeit,
  • bei Versetzung im Betrieb,
  • bei einer leidensgerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes,
  • bei der Durchführung von betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) und Prävention, etc.

Wir unterstützen Sie auch bei individuellen Fragen, die eine Hinführung zur Vermittlung auf einen neuen Arbeitsplatz betreffen. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) sowie über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Für mehr Informationen sprechen Sie uns an: Wir sind für Sie da!

Unsere Unterstützungsleistungen für schwerbehinderte Menschen

  • Hinführung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • psychosoziale Betreuung und Begleitung bei
    - Gefährdung des Arbeitsplatzes
    - problematischer Kommunikation im Betrieb
    - Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz 
    - beruflichem Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung
    - betrieblichem Eingliederungsmanagement und Prävention

Unsere Unterstützungsleistungen für Arbeitgebende

  • Beratung bei Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Informationen über Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen am Arbeitsplatz
  • Ermittlung von Anforderungs- und Leistungsprofilen
  • Optimierung der Kommunikation
  • Unterstützung bei Leistungsschwankungen, Fehlzeiten und Konflikten
  • technische oder personelle Optimierung des Arbeitsplatzes
  • Beantragung von Zuschüssen

Jobcoaching am Arbeitsplatz

JobcoachingAP richtet sich an schwerbehinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Unter Beteiligung des kollegialen Umfeldes und der Vorgesetzten werden sie darin gestärkt, an ihrem Arbeitsplatz strukturiert und eigenverantwortlich zu handeln.

Budget für Arbeit

Wir unterstützen Menschen mit Behinderung, die mit dem Budget für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einer Tätigkeit nachgehen möchten und beraten potenzielle Arbeitgebende zum Budget für Arbeit

Budget für Arbeit

Leistungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Rahmen des Budgets für Arbeit

Arbeitgebende, die eine Person mit Behinderung im Rahmen eines bewilligten Budgets für Arbeit beschäftigen, können von folgenden Leistungen profitieren:

  • Lohnkostenzuschuss: Zum Ausgleich einer eventuell bestehenden Minderleistung kann ein angemessener Zuschuss von bis zu 75 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts gewährt werden.
  • Kostenübernahme für behinderungsbedingte Unterstützung: Die Kosten für eine aufgrund der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz können übernommen werden
  • Zusätzlicher monatlicher Zuschuss: Arbeitgebende erhalten einen pauschalen Zuschuss von 250 Euro pro bewilligtem Budget für Arbeit und Monat, solange das Budget besteht – vorausgesetzt, die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen ist bereits erfüllt oder entfällt.
  • Vorteile bei der Ausgleichsabgabe: Wird die gesetzliche Beschäftigungsquote durch die Beschäftigung noch nicht erfüllt, kann dies zu einer Reduzierung der Ausgleichsabgabe führen.