Zusammen im Arbeitsleben
Der Integrationsfachdienst (nach SGB IX) bietet professionelle Unterstützung und Begleitung in allen Fragen der beruflichen Eingliederung bei Schwerbehinderung. Im Auftrag des Integrationsamtes und anderer Träger der beruflichen Rehabilitation entwickeln wir gemeinsam mit allen Beteiligten ganzheitliche Lösungen, die alle miteinbeziehen.
Wir beraten sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende streng vertraulich, kostenfrei und neutral. Als kompetenter Partner begleiten wir schwerbehinderte, ihnen gleichgestellte, sowie von Behinderung bedrohte Menschen und deren Arbeitgebende in allen Situationen.
Kontakt:
Ex&Job Arbeit und Freizeit GmbH
Integrationsfachdienst Wunstorf
Hindenburgstraße 29b
31515 Wunstorf
05031 9553-0
ifd(at)exundjob.de
Das Team:
ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH:
Wunstorf, Wennigsen, Gehrden und den Landkreis Hameln-Pyrmont
Maxi Feyer
05031 9553-44
maxi.feyer(at)exundjob.de
ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH:
Neustadt, Barsinghausen, Nienburg und Teile des Landkreises Schaumburg (Bückeburg, Obernkirchen, Rinteln)
Ulrike Heinemann
05031 9553-25
ulrike.heinemann(at)exundjob.de
ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH:
Ronnenberg, Empelde, Teile des Landkreise Schaumburg (Bad Nenndorf, Stadthagen, Rodenberg)
Meike Hellmuth
05031 9553-18
meike.hellmuth(at)exundjob.de
ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH:
Garbsen, Seelze und den Landkreis Nienburg
Jannes Knoop
05031 9553-15
jannes.knoop(at)exundjob.de
ANSPRECHPERSON
FÜR BUDGET FÜR ARBEIT
Tom Bartneck
0160 96325041
tom.bartneck(at)exundjob.de
Tom Bartneck ist für das Budget für Arbeit zuständig und betreut alle Gebiete des IFD Wunstorf.
Unser professionelles Team besteht aus diplomierten Sozialpädagogen:innen, Sozialarbeitern:innen und einer Sozialwissenschaftlerin. Gern können Sie uns bei Fragen zu folgenden Themen kontaktieren:
- beruflicher Wiedereinstieg an den Arbeitsplatz nach längerer Erkrankung,
- bei Konflikten mit Kolleginnen, Kollegen oder Vorgesetzten,
- bei Fehlzeiten und Störungen des Betriebsfriedens,
- bei Veränderung der Leistungsfähigkeit,
- bei Versetzung im Betrieb,
- bei einer leidensgerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes,
- bei der Durchführung von betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM) und Prävention, etc.
Wir unterstützen Sie auch bei individuellen Fragen, die eine Hinführung zur Vermittlung auf einen neuen Arbeitsplatz betreffen. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) sowie über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Für mehr Informationen sprechen Sie uns an: Wir sind für Sie da!
Unsere Unterstützungsleistungen für schwerbehinderte Menschen
- Hinführung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
- psychosoziale Betreuung und Begleitung bei
- Gefährdung des Arbeitsplatzes
- problematischer Kommunikation im Betrieb
- Über- oder Unterforderung am Arbeitsplatz
- beruflichem Wiedereinstieg nach längerer Erkrankung
- betrieblichem Eingliederungsmanagement und Prävention
Unsere Unterstützungsleistungen für Arbeitgebende
- Beratung bei Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Informationen über Auswirkungen von Erkrankungen oder Behinderungen am Arbeitsplatz
- Ermittlung von Anforderungs- und Leistungsprofilen
- Optimierung der Kommunikation
- Unterstützung bei Leistungsschwankungen, Fehlzeiten und Konflikten
- technische oder personelle Optimierung des Arbeitsplatzes
- Beantragung von Zuschüssen
Jobcoaching am Arbeitsplatz
JobcoachingAP richtet sich an schwerbehinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Unter Beteiligung des kollegialen Umfeldes und der Vorgesetzten werden sie darin gestärkt, an ihrem Arbeitsplatz strukturiert und eigenverantwortlich zu handeln.
Budget für Arbeit
Wir unterstützen Menschen mit Behinderung, die mit dem Budget für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einer Tätigkeit nachgehen möchten und beraten potenzielle Arbeitgebende zum Budget für Arbeit
Budget für Arbeit
Kontakt
Tom Bartneck
0160 96325041
tom.bartneck(at)exundjob.de
Menschen mit Behinderungen erhalten durch das Budget für Arbeit die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt frei gewählt wird.
Dies ist eine ganz zentrale Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Für wen ist das Budget für Arbeit?
Für alle, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter tätig sind.
Für alle, die einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer WfbM oder bei einem anderen Leistungsanbieter haben, aber dort nicht tätig sein möchten.
Leistungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Rahmen des Budgets für Arbeit
Arbeitgebende, die eine Person mit Behinderung im Rahmen eines bewilligten Budgets für Arbeit beschäftigen, können von folgenden Leistungen profitieren:
- Lohnkostenzuschuss: Zum Ausgleich einer eventuell bestehenden Minderleistung kann ein angemessener Zuschuss von bis zu 75 % des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts gewährt werden.
- Kostenübernahme für behinderungsbedingte Unterstützung: Die Kosten für eine aufgrund der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz können übernommen werden
- Zusätzlicher monatlicher Zuschuss: Arbeitgebende erhalten einen pauschalen Zuschuss von 250 Euro pro bewilligtem Budget für Arbeit und Monat, solange das Budget besteht – vorausgesetzt, die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen ist bereits erfüllt oder entfällt.
- Vorteile bei der Ausgleichsabgabe: Wird die gesetzliche Beschäftigungsquote durch die Beschäftigung noch nicht erfüllt, kann dies zu einer Reduzierung der Ausgleichsabgabe führen.