Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten dazu verpflichtet, einen Hinweisgeberkanal zu implementieren, über den Mitarbeiter*innen die Möglichkeit erhalten sollen, auf eventuelle Gesetzesverstöße innerhalb ihres Unternehmens aufmerksam zu machen.
Das Hinweisgebersystem dient dazu ungesetzliches, unmoralisches oder unlauteres Verhalten anonym melden zu können.
Auch Ex & Job ist hierzu verpflichtet und hat eine solche Meldestelle für sie unter folgendem Link eingerichtet: